Klappenauspuffanlagen legal oder illegal?
Aufgrund der unzureichenden und sehr einseitigen Informationspolitik der Medien und der einschlägigen Foren im Internet, wollen wir versuchen fachgerecht und rechtssicher Klarheit in die derzeit herrschende Verunsicherung automobilbegeisterter Menschen zum Thema Klappenauspuffanlagen und Sportabgasanlagen zu bringen. Dabei nehmen wir kein Blatt vor den Mund und nennen auch schwarze Schafe der Szene. Denn illegal gleich scheissegal gibt es bei uns nicht! Wir klären unseren Kunden zu jeder Auspuffanlage auf der entsprechenden Webseite immer umfassend auf und weisen ausdrücklich darauf hin, sofern es sich um eine Rennsport- oder Exportauspuffanlage ohne Zulassung handeln sollte. Dies erwarten wir im Sinne der guten Sitten, einem seriösen Umgang mit Kunden und im Rahmen eines fairen Wettbewerbs eigentlich grundsätzlich auch von unseren Marktbegleitern…
Einleitung – Wie funktioniert ein Klappenauspuff eigentlich
Hauptmerkmal einer klappengesteuerten Auspuffanlage ist natürlich die Auspuffklappe, welche entweder pneumatisch durch Unterdruck oder elektronisch angesteuert wird. Mit einer staudrucküberwachenden Steuerung, wie sie in unseren Anlagen hauptsächlich eingesetzt wird, erreichen wir permanent die bestmögliche Motorleistung, da die Klappen bei Überschreitung des eingestellten Sollwertes automatisch öffnen. Die zumeist von den Fahrzeugherstellern verwendeten, elektronisch angesteuerten Klappenauspuffanlagen können hingegen auch dauerhaft durch einen Schalter im Innenraum geöffnet werden.
Eine Übersicht unseres Klappenauspuffanlagen Programmes finden Sie hier:
Poser – Tuning Szene – Sonderkomissionen – Raserkontrollen
Fast schon gebetsmühlenartig werden von diversen Medienkonzernen Berichte in Begleitung von Polizeibeamten auf 2 oder 4 Rädern publiziert, die versuchen seriöses und zulässiges Tuning mit illegalen Umbauten und dem Posiergehabe zumeist junger Männer mit PS starken Fahrzeugen in ein und dieselbe Ecke zu drängen und als massentaugliches Problem in der deutschen Innenstadt darzustellen.
Den Berichten zu Folge scheint mittlerweile jedes Fahrzeug mit mehr als 250PS und sportlichem Charakter automatisch verdächtig. Sobald darüber hinaus die Auspuffanlage Anlaß zur Annahme einer unzulässigen Veränderung bietet, werden solche Autos pauschal reihenweise kontrolliert. Mitunter werden dabei sogar vollkommen serienmässige Fahrzeuge, in der Hauptsache Mercedes AMG, überprüft und teil- sowie fälschlicherweise stillgelegt bzw. die Weiterfahrt verweigert. Somit demonstriert die vom Steuerzahler finanzierte Staatsmacht zur Sicherung von Recht und Ordnung wieviel wichtiger es derzeit anscheinend ist, teure Autos öffentlich der breiten Masse zur Lächerlichkeit preiszugeben, anstatt z.B. in Brennpunkten der organisierten Kriminalität Herr zu werden.
Dauerhaftes Öffnen der Abgasklappen zulässig oder nicht
Alle werksseitig ausgelieferten Fahrzeuge mit einem Schalter zum permanenten Öffnen der Abgasklappen sind legal im Bereich der StVZO. Dabei müssen die Fahrzeughersteller die gesetzlichen Richtlinien beachten, was seit 2016 zur weitestgehenden Abschaffung dieser Schalter geführt hat bzw. die Abgasanlagen mit geöffneten Klappen deutlich leiser geworden sind. Mit Soundaktuatoren für den Innenraum versuchen diverse Fahrzeughersteller das emotional wichtige Erlebnis „Sound“ für den Kunden wieder zurückzuholen, was allerdings dem Sound eines Sportwagens längst nicht mehr Nahe kommt.
Wann und wie öffnen sich die Abgasklappen
Ähnlich wie bei der zuvor beschriebenen Möglichkeit der permanenten Öffnung der elektronisch gesteuerten Abgasklappen arbeiteten viele Anbieter mit Fernbedienungen zur dauerhaften Öffnung der Auspuffklappen. Da die Klappenauspuffanlagen zu dieser Zeit nur in bestimmten Drehzahlbereichen geprüft wurden und in diesen Bereichen die Klappen immer geschlossen und somit die Auspuffanlagen leise und legal waren, umging man auf diese Art und Weise die Grenzwerte. Diese Möglichkeit wurde im Zuge der EU Verordnung jedoch verboten. Seit 2016 müssen die Anlagen mit offenen Klappen entweder entsprechend leise sein oder die Öffnung der Klappen darf nur bei entsprechend hohem Gegendruck für einen kurzen Moment zur Staudruckentlastung erfolgen. Dies ist z.B. beim Motorstart oder bei entsprechend hoher Last, z.B. bei Vollgas der Fall. Da in den meisten Innenstädten eine Höchstgeschwindigkeit zwischen 30 und 50 km/H erlaubt ist, öffnen sich die Auspuffklappen also bei entsprechender Fahrweise sowieso nicht.
Wie erkenne ich eine legale Klappenauspuffanlagen mit EG / ECE Genehmigung
Legale Auspuffanlagen mit Klappensteuerung erkennen Sie ganz einfach an der vorhandenen EG / ECE Genehmigung. Durch Anbringung eines E-Codes, gefolgt von einer Zahlenkombination, kann jeder Beamte und Sachverständige die Zulässigkeit eines Fahrzeugteils, so auch einer Auspuffanlage, nachvollziehen. Früher wurden noch Teilegutachten nach §19.3 ausgestellt, durch Änderung der Zulassungskriterien werden diese für Fahrzeuge ab Bj. 2016 jedoch nicht mehr anerkannt und verwendet.
Eine zulässige Klappenauspuffanlage verwendet entweder die originale Ansteuerung oder die Stellmotoren der herstellerseitigen elektrischen Klappensteuerung oder arbeitet mit einer EG konformen Ansteuerung, wie Wheelsandmore diese anbietet. Der Hersteller der Auspuffanlagen versichert die Einhaltung der zulässigen Grenzwerte gegenüber dem Ministerium mittels Messprotokollen und erhält daraufhin eine Genehmigung nebst Genehmigungsnummer. Wichtigstes Merkmal einer zulässigen Klappenanlage: Die Klappen dürfen und können EG konform nicht dauerhaft aufgeschaltet werden!
Wir sind gegen unnötigen Lärm – in aller Deutlichkeit
Lärm macht krank, stresst und sorgt für „Unruhe“. Die EU Verordnung verfolgt ein begrüssenswertes Ziel mit dem Schutz der Bevölkerung vor zu viel Dauerlärm. Finden wir super! Niemand wohnt gerne an einer stark befahrenen Straße mit hohem Lärmpegel. Aber irgendwo wohnen wir ja alle und aus welchem Grund wer jetzt wo wohnt, sollte jedem selbst überlassen sein. Wir erwarten von unserer Umwelt und unseren Mitmenschen bestimmte Verhaltensweisen, die wir dann gerne als „Norm“ oder „normal“ ansehen. Jeder möchte in seinem Wohlfühlradius ungestört bleiben. Das nennt man in unserer Kultur dann Sozialverhalten und Ordnung. Das lieben wir Deutschen und auch die Zugewanderten, die sich mittlerweile in diesem Land gerade deswegen Wohl fühlen.
Sinnloses Umherfahren um mit möglichst viel Radau für Aufsehen zu sorgen, durch gezielt programmierte Schubabschaltung Fehlzündungen mit Knallgeräuschen wie im Golfkrieg zu provizieren, um sich an der Reaktion der Passanten (meist Erschrecken sich Passanten fast zu Tode) zu erheitern, mit quietschenden Reifen Kavalierstarts hinlegen oder einfach nur mit einer möglichst lauten Auspuffanlage kilometerweit zu hören zu sein, ist genau der Grund warum in Städten wie Berlin, Hamburg, Köln, Mannheim oder Düsseldorf mittlerweile fachkundige Sonderkonditionen zum Einsatz kommen. Solches Verhalten muss bestraft werden und illegal umgebaute Fahrzeuge gehören runter von der Straße und raus aus der Stadt. Keine Diskussion!
Verbot von Klappenanlagen oder was ist jetzt?
Nach wie vor ist es den Fahrzeugherstellern erlaubt Fahrzeuge mit einer klappengesteuerten Auspuffanlage auszurüsten, allerdings dürfen die eingetragenen Werte für Fahr- und Standgeräusch nicht um mehr als 3dB überschritten werden. Durch die Euro 6+ Norm und der damit verbundenen Notwendigkeit des Ottopartikelfilters (kurz OPF) folgen die Automobilhersteller der europäischen Verordnung EU 540/2014 und auch dadurch werden auch Sportwagen künftig immer leiser werden. In diesem Zusammenhang gilt: Der Sound darf sich ändern, nicht aber die Lautstärke. Daher werden nur renommierte Unternehmen mit entsprechender Kompetenz und Zulassung den künftigen gesetzlichen Anforderungen mit legalen Mitteln begegnen und Lösungen entwickeln. Das Katz-und-Maus Spiel zwischen den „Tunern und Posern“ mit der Polizei im Nacken wird dann irgendwann auch den letzten unbelehrbaren Patienten zur Einsicht bringen, dass nur eine geprüfte und zulässige Auspuffanlage mit entsprechender Genehmigung den vollen Fahrspaß garantiert.
Hier finden Sie eine große Auswahl an zulässigen Auspuffanlagen (bitte innerhalb des Angebotes nachlesen, ob die entsprechende Anlage eine EG / ECE Genehmigung hat!)
Fragen an den Fachbetrieb
Eure und Ihre Fragen sind uns jederzeit willkommen. Auch wenn Sie bereits eine Enttäuschung erlebt haben und erstmal vom Tausch der Auspuffanlage absehen möchten. Wir sind für Sie da und nehmen uns Ihrer Sorgen, Probleme und Wünsche im Rahmen der Möglichkeiten gerne professionell an.
Kontakt zu Wheelsandmore